Stoppseiten: Was passiert mit E-Mails?
Gastbeitrag von mir im Lawblog:
DNS-basierte Internetsperren kinderpornografischer Inhalte galten bislang als der einzig praktikable Weg, ohne Verfassungsänderung schnell ein symbolträchtiges Sperrgesetz auf den Weg zu bringen: Befürworter des Gesetzes argumentieren, dass eine manipulierte Nameserver-Antwort noch in die Phase vor dem Kommunikationsaufbau fällt und deshalb keinen grundrechtsrelevanten Eingriff in die Kommunikation selbst darstellt.
Die Funktionsweise der im “Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” geplanten Sperren ist am ehesten mit einer manipulierten Telefonauskunft zu vergleichen: Ruft ein Surfer eine Webseite auf, wird zunächst bei einem Nameserver die einem Hostnamen zugehörige IP-Adresse angefragt. Bei den hierzulande geplanten und in einigen skandinavischen Ländern umgesetzten Sperren liefert der – auf staatliches Geheiß – manipulierte Nameserver des Internetproviders einfach die IP-Adresse des “Stoppseitenservers”, der entweder beim BKA oder beim Provider stehen wird.
Bislang konzentriert sich die Debatte lediglich auf die Sperrung von Webseiten, fast jeder Diskussionsbeitrag und jedes Rechtsgutachten geht davon aus, dass der Anfrage an einen Nameserver zwangsläufig ein HTTP-Aufruf, also die Abfrage einer Webseite folgt.

[…] WordPress 2.x.y. News und Kommentare können als RSS-2.0-Feed abonniert werden. « Stoppseiten: Was passiert mit E-Mails? […]